Das System der Rentenversicherung – 1. Schicht der Altersvorsorge: Die Basisrente (Rürup-Rente)
Geschrieben von admin in Allgemeines, gesetzliche Rente, Rürup / Basisrente, tags: gesetz, gesetzliche rente, Grundlagen, rürup renteMit der Reform des deutschen Rentenversorgungssystem und der daraus resultierenden Umgestaltung wurden 3 Schichten der Rentenversorgung geschaffen:
1. Schicht: Die Basisversorgung bestehend aus gesetzlicher Rente und privater Basisrente
2. Schicht: Zusatzrenten bestehend aus Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge
3. Schicht: Renten aus Kapitalanlageprodukten
In der 1. Schicht sichert der Gesetzgeber über die die staatliche Rentenversicherung eine Grundversorgung der Pflichtversicherten wie Angestellte und Arbeiter und für die Beamten die über Beamtenversorgung ab. Zusätzlich ist der Abschluss einer staatlich geförderten Basisrente (sog. Rürup-Rente) möglich.
Die Förderung ist an einige Bedingung für den jeweiligen Basis-Rentenvertrag geknüpft:
• Lebenslange Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr,
• Nicht vererbbar,
• Nicht übertragbar,
• Nicht kapitalisierbar,
• Nicht veräußerbar,
• Nicht beleihbar.
Es gibt dazu aber noch einige Besonderheiten zu beachten. Es dürfen weitere zusätzliche Versicherungsleistungen wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit diesem Vertrag verknüpft werden. Die einzige Bedingung dabei: Die Zusatzleistungen dürfen nicht mehr als 50% des Zahlbeitrages der Basisrente ausmachen.
Die Leistungen aus der Basisrente werden im Todesfall nur an die Hinterbliebenen gemäß der Definition des Einkommenssteuergesetzes ausgezählt. Dazu zählen nur die Ehepartner und noch Kindergeld berechtigte Kinder.
Von den geleisteten Beiträgen zur 1. Schicht der Rentenversicherung können bis zu 20.000€ pro Kalenderjahr von der Steuer abgesetzt werden. Für Verheiratete und zusammen veranlagte Personen beträgt der absetzbare Sonderausgaben-Betrag 40.000€.
Seit den Jahr 2010 können Sie 70% der geleisteten Altersvorsorge-Beiträge als Sonderausgabe steuerlich abziehen. Dieser Anteil steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 die Altersvorsorge-Beiträge zu 100 Prozent berücksichtigt werden.
Die Absetzbarkeit der Ausgaben zur Altersvorsorge der 1. Schicht bedeutet keine Steuerfreiheit der Altersvorsorge. Mit Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Rente, unterliegt diese als Einnahme der Steuerpflicht. Man spricht bei der Absetzbarkeit von der Steuer von einer nachgelagerten Besteuerung. Der Staat stundet die Steuerzahlung bis zur Rentenzahlung und gibt dem zukünftigen Rentner die Möglichkeit den Zinseszins-Effekt zum Aufbau einer deutlich höheren Rente zu nutzen.
Die Basisrente(Rürup-Rente) lohnt sich besonders für Selbständige und Freiberufler, welche nicht in die gesetzliche Rente einzahlen und keine weiteren Ansprüche auf staatliche Förderung wie zum Beispiel die Riester-Rente haben.
