Archiv für die Kategorie: “Rürup / Basisrente”

Mit der Reform des deutschen Rentenversorgungssystem und der daraus resultierenden Umgestaltung wurden 3 Schichten der Rentenversorgung geschaffen:

1. Schicht: Die Basisversorgung bestehend aus gesetzlicher Rente und privater Basisrente
2. Schicht: Zusatzrenten bestehend aus Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge
3. Schicht: Renten aus Kapitalanlageprodukten

In der 1. Schicht sichert der Gesetzgeber über die die staatliche Rentenversicherung eine Grundversorgung der Pflichtversicherten wie Angestellte und Arbeiter und für die Beamten die über Beamtenversorgung ab. Zusätzlich ist der Abschluss einer staatlich geförderten Basisrente (sog. Rürup-Rente) möglich.

Die Förderung ist an einige Bedingung für den jeweiligen Basis-Rentenvertrag geknüpft:

• Lebenslange Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr,
• Nicht vererbbar,
• Nicht übertragbar,
• Nicht kapitalisierbar,
• Nicht veräußerbar,
• Nicht beleihbar.

Es gibt dazu aber noch einige Besonderheiten zu beachten. Es dürfen weitere zusätzliche Versicherungsleistungen wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit diesem Vertrag verknüpft werden. Die einzige Bedingung dabei: Die Zusatzleistungen dürfen nicht mehr als 50% des Zahlbeitrages der Basisrente ausmachen.

Die Leistungen aus der Basisrente werden im Todesfall nur an die Hinterbliebenen gemäß der Definition des Einkommenssteuergesetzes ausgezählt. Dazu zählen nur die Ehepartner und noch Kindergeld berechtigte Kinder.
Von den geleisteten Beiträgen zur 1. Schicht der Rentenversicherung können bis zu 20.000€ pro Kalenderjahr von der Steuer abgesetzt werden. Für Verheiratete und zusammen veranlagte Personen beträgt der absetzbare Sonderausgaben-Betrag 40.000€.

Seit den Jahr 2010 können Sie 70% der geleisteten Altersvorsorge-Beiträge als Sonderausgabe steuerlich abziehen. Dieser Anteil steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 die Altersvorsorge-Beiträge zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Die Absetzbarkeit der Ausgaben zur Altersvorsorge der 1. Schicht bedeutet keine Steuerfreiheit der Altersvorsorge. Mit Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Rente, unterliegt diese als Einnahme der Steuerpflicht. Man spricht bei der Absetzbarkeit von der Steuer von einer nachgelagerten Besteuerung. Der Staat stundet die Steuerzahlung bis zur Rentenzahlung und gibt dem zukünftigen Rentner die Möglichkeit den Zinseszins-Effekt zum Aufbau einer deutlich höheren Rente zu nutzen.

Die Basisrente(Rürup-Rente) lohnt sich besonders für Selbständige und Freiberufler, welche nicht in die gesetzliche Rente einzahlen und keine weiteren Ansprüche auf staatliche Förderung wie zum Beispiel die Riester-Rente haben.

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Aktuell hat die Redaktion von Riester.tv wieder die aktuellen Angebote am Markt der Rüruprente/ Basisrente in ihrem aktuellen Test unter die Lupe genommen. Ausgangssituation war hier ein fiktiver männlicher Sparer im Alter von 30 Jahren. Die Vertragsdauer wurde mit 67 Jahren angelegt bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersrentengrenze.

Die Anlage für unsere Testperson sollte aufgrund der langen Laufzeit in fondbasierte Basisrenten-Sparpläne erfolgen. Durchgeführt wurde der Test mit dem LV Lotsen von Softfair.

Folgendes Ergebnis ergab sich im Feld der Spitzenreiter des Vergleiches:

Vergleich von Basisrente/Rüruprente

Testsieger unseres Vergleiches wurde nach der kalkulatorischen zu erwartenden Gesamtrente die HDI Lebensversicherungs AG.

Aufgrund der aber nur zu erwartenden Werte der Schätzungen ergab sich bei näherer Betrachtungsweise unserer inoffizieller Sieger auf Basis der Garantierente die AXA mit einer garantierten Rente von 280,14€. Welcher Sparvertrag der geeignete ist, erfahren sie in unserem persönlichen Vergleich für Sie.

Wie in unseren letzten Tests aber auch belegten, gehören häufig die Verlierer im Garantie-Bereich zu den Gewinnern im Bereich der nicht garantierten Gesamtrente.

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Rürup-Rente Eine Altersvorsorge mit Steuerersparnis

Für alle, welche aufgrund fehlender Zulagenberechtigung keine Riester-Rente, welche auch als Basisrente bezeichnet wird, abschließen können, gibt es eine echte Alternative: die Rürup Rente (Basisrente). Besonders Selbständige und Freiberufler können so mit der Rürup-Rente eine sinnvolle Altersvorsorge abschließen. Stiftung Warentest hat in Ihrem aktuellen Finanztest 76 Angebote zum Thema Basisrente (Rürup-Rente) verglichen und 6x die Auszeichnung „sehr gut“ für Rürup-Produkte vergeben. Den Rest des Eintrages lesen »

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Die als Rürup-Rente bekannte Basisrente ist eine seit 2005 staatlich subventionierten und privat finanzierte Altersvorsorge.

Die Rürup-Basisrente ist eine Rente auf Basis eines Versicherungsvertrags. Im Unterschied zur klassischen privaten Altersrentenversicherung besteht bei der Rürup-Basisrente kein Kapitalwahlrecht. Dabei darf bei der Rürup-Basisrente der angesparte Altersvorsorgebetrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern muss lebenslang ab Renteneintritt verrentet werden. Den Rest des Eintrages lesen »

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