Geschrieben von admin in Aktuelles, bAV
Die gegebenen Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge stellen uns vor die Qual der Wahl bei der Auswahl der richtigen Altersvorsorge. Klare Favoriten bei den staatlich geförderten Altersvorsorgen sind Riester und die betriebliche Altersvorsorge. Keine Anlageform kann ein besseres Ergebnis bei den Erträgen regulär erzielen.
Die betriebliche Altersvorsorge hat durch Ihre steuerbefreite Wirkung den Effekt, das im Jahr 2010 bis zu 220€ monatlich direkt aus meinem Bruttogehalt an meine Rentenvorsorge überwiesen werden können. Dabei spare ich den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmeranteil. Dieser ist mein vorsorgewirksamer Sparanteil, welcher im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung bei Fälligkeit versteuert werden muss.
Die Riesterrente im Unterschied zur bAV wird aus meinen versteuerten Netto-Einnahmen angelegt. Damit punktet hier die bAV bereits zur den erheblichen Steuervorteil von bis zu 60%. Der Riestersparer kann nun die angelegten Beiträge aber in Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung wieder von der Einkommenssteuer absetzen und so ebenfalls einen Steuervorteil realisieren. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge wird hier aber nur die Lohnsteuer abgesetzt und nicht die enthaltenen Sozialversicherungsabgaben. Des Weiteren wird vom Gesetzgeber die Riesterprämie in den jeweiligen Vertrag gezahlt. Die Prämie in Höhe von 154€ pro Erwachsenem Vertragsinhaber/ Lebenspartner und von 185€ pro Kind im Haushalt, welches ab 2009 geboren wurde.
Fazit: Riester ist besonders attraktiv für Familien mit mehreren Kindern und einem niedrigen Steuersatz, solange die Kinder noch im selben Haushalt wohnen. Für Alterssparer mit wenigen oder keinen Kindern oder einem hohen Steuersatz ist die betriebliche Altersvorsorge attraktiver. Allerdings sollte bei Aufbau einer Altersvorsorge auf die Mehrschichtigkeit der Anlage geachtet werden. Eine reine Vorsorge über eine Riesterrente reicht in der Regel nicht aus. Vielmehr macht es der richtige Mix der Altersvorsorge.
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Geschrieben von admin in bAV
Welche Steuervorteile bietet die Basisrente?
Die private Altersvorsorge ist heute sehr wichtig. Während Arbeitnehmer oftmals die Riester Rente in Anspruch nehmen können und staatliche Zulagen erhalten, können Freiberufler und Selbstständige die Basisrente nutzen, die sicherlich vielen Verbrauchern besser als Rürup Rente bekannt ist. Im Gegensatz zur Riester Rente erhält der Sparer bei der Basisrente keine Zulagen, sondern er kann von Steuervorteilen profitieren. Der Steuervorteil besteht konkret darin, dass die Beiträge, die man in einen Sparvertrag zur privaten Altersvorsorge einzahlt, bis zu einem bestimmten Summe als Sonderausgaben angesetzt werden können. Diese Sonderausgaben reduzieren das Einkommen, auf dessen Grundlage später die zu zahlende Steuer berechnet wird. Ledige können derzeit einen jährlichen Sparbeitrag bis zu 20.000 Euro absetzen, allerdings aktuell (2010) nur bis zu 70 Prozent des jeweiligen Jahresbeitrages. Wer also zum Beispiel jährlich 3.600 Euro in einen Sparvertrag unter Inanspruchnahme der Basisrente einzahlt, kann aktuell 2.520 Euro als Sonderausgaben absetzen. Der Steuervorteil würde hier bei einem angenommenen Steuersatz von 20 Prozent also bei rund 500 Euro jährlich liegen.
Was sollte im Rahmen der Basisrente beachtet werden?
Bevor man sich für die Nutzung der Basisrente als Förderung bzw. als Steuervorteil entscheidet, sollte man einige Aspekte beachten. Es sind beispielsweise nicht alle Arten von Sparverträgen förderungsfähig, sondern der Sparvertrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen können. Dazu zählt unter anderem auch, dass das Kapital nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vom Sparer verfügt werden darf. Möchte man also den Sparvertrag vorher auflösen ist zu beachten, dass alle steuerlichen Ermäßigungen, die man aufgrund der Basisrente zuvor erhalten hat, wieder zurück gezahlt werden müssen. Man muss bei der Basisrente also beachten, dass man sein Kapital unter Umständen für eine sehr lange Zeit bindet.
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Geschrieben von admin in bAV, tags: bAV
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Ergänzung zu der privaten Altersvorsorge. Viele Arbeitnehmer haben leider noch nicht das richtige Wissen über diese Art von Altersvorsorge. Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Entgeltumwandlung durch einen Vergleich betriebliche Altersvorsorge.
Hierbei wird von dem Bruttolohn ein Teil in den Vertrag der Altersvorsorge fließen und bis zu 4% im Jahr sind laut der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Durch die Entgeltumwandlung entstehen dem Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Bei einem hohen oder mittleren Verdienst, ist diese Anlagemöglichkeit nur von Vorteil.
Sollte der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls in dem Unternehmen ausscheiden, durch Altersgrenze, Invalidität oder Tod, steht ihm oder den Angehörigen eine Anwartschaft zu. Hierzu müssen aber die Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sein. Bei einer Entgeltumwandlung steht dem Begünstigten das Geld sofort zu. Ist die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert worden, der Arbeitnehmer ist über 25 Jahre alt und der Vertrag besteht mindestens 5 Jahre, kann über das Geld auch sofort verfügt werden.
Es gibt fünf Varianten, die dem Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Fordern Sie daher kostenfrei Ihren betriebliche Altersvorsorge Vergleich an.
So genannte Direktzusagen werden häufig von den großen Betrieben genutzt. Hier verpflichtet sich das Unternehmen, dem Arbeitnehmer in der Zukunft die Versorgungsleistungen zu erbringen. Auch bei Unterstützungskassen erbringen die Unternehmen die Versorgungsleistung, hierbei jedoch mit einer selbstständigen Kasse.
Am beliebtesten sind die Direktversicherungen. Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer ist der Begünstigte und der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Auch vermögenswirksame Leistung kann in den Altersvorsorge Vertrag fließen.
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Geschrieben von admin in bAV, tags: bAV, Grundlagen
Oft herrscht gerade Unwissenheit über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und deren Eigenschaften gerade bei Arbeitnehmern vor.
Dabei bietet diese Vorsorgeform über den Arbeitgeber eine optimale Ergänzung zu einer privat finanzierten Altersvorsorge.
Seit Jahr 2002 besteht besteh ein Anspruch jedes Arbeitnehmers auf das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. Rente (bAV) über seinen Arbeitgeber. Den Rest des Eintrages lesen »
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