Riester-Zulagen müssen bis Jahresende beantragt werden
Geschrieben von admin in Aktuelles, Allgemein, RiesterRiestern erfreut sich bei den Deutschen einer immer größeren Beliebtheit. In kein Altersvorsorgeprodukt wird mehr Geld investiert. Hierbei besteht die Möglichkeit der Anlage in ein Riester-, Bau-, Banksparplan oder Versicherungspolice. Dabei locken Förderung in Höhe von 154 Euro, für jedes Kind 185 Euro extra. Für Kinder, die ab dem 01. 01.2008 zur Welt gekommen sind, sogar 300 Euro.
Bis zum Ende des Jahres müssen Riester-Sparer aber ihre Zulagen beim Staat einfordern, sonst gehen diese verloren. Die Zulage kann maximal 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Riester-Sparer, welche also 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, können bis Ende 2011 noch die vollen Zulagen beantragen. Die Versicherungs- und Bankwirtschaft schätzt, dass durchschnittlich für 20% der Riesterverträge keine Zulage beantragt wurde.
Riestern kann jeder, pflichtversichert in der gesetzlichen deutschen Rentenversicherungsanstalt ist, sowie Beamte, versicherungsfrei Beschäftigte, manche Arbeitssuchende und Ehegatten von Riester-Sparern.
Der einfachste Weg zur Beantragung der Riesterzulage ist die Stellung eines Dauerzulageantrages bei seinem Riester-Anbieter. Mit diesem wird der jeweilige Anbieter beauftrag, automatisiert jedes Jahr den Antrag auf Zulage beim Staat zu stellen. Somit umgeht der Sparer das Risiko des Verlustes der Zulage durch einen zu spät, nicht oder fehlerhaft gestellten Antrag.
